Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Anbieterin
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Online-Dienstes „kiato“ (nachfolgend „Dienst“), der unter kiato.at und app.kiato.at sowie zugehörigen Subdomains von der FDM Software GmbH, Adelheid-Popp-Gasse 8/2/57, 1220 Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 678054 p, UID ATU83270238 (nachfolgend „FDM“), bereitgestellt wird. Kontakt: office@fdm-software.at, +43 1 928 444 21.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucherinnen und Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit dem Setzen des Häkchens bei der Registrierung, dass das Konto für das Unternehmen angelegt wird, bestätigt die registrierende Person, dass der Vertrag für ein Unternehmen im Sinne von Satz 1 geschlossen wird. Die Registrierung mit der Adresse eines allgemeinen E-Mail-Anbieters (z. B. Gmail, GMX, Outlook.com) ist zulässig und ändert daran nichts. Stellt sich heraus, dass die Kund:in Verbraucher:in ist, darf FDM den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden; im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet.
(3) Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner von FDM ist das Unternehmen, für das kiato registriert wird (nachfolgend „Kund:in“). Wer die Registrierung vornimmt, erklärt, zur Vertretung dieses Unternehmens berechtigt zu sein. Abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht anerkannt, es sei denn, FDM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsbeschreibung
(1) kiato ist ein KI-E-Mail-Assistent für Unternehmen. Die Kund:in bindet ihre Postfächer an (Microsoft 365 oder IMAP/SMTP) und legt in Abläufen fest, welche Aufgaben kiato übernimmt, etwa Rechnungen erkennen, auslesen und ablegen, Anfragen einordnen und Antworten entwerfen, Termine gegen einen angebundenen Kalender prüfen, Listen führen und Berichte erstellen. Für jeden Schritt eines Ablaufs bestimmt die Kund:in die Autonomiestufe (nur vorschlagen bzw. Freigabe erforderlich, automatisch innerhalb festgelegter Grenzen oder automatisch). Vorgeschlagene Aktionen erscheinen in den Freigaben und werden erst nach Freigabe durch eine berechtigte Person ausgeführt.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, das Kontingent und die Preise ergeben sich aus dem gebuchten Tarif, wie er unter kiato.at/preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschrieben ist. Diese Beschreibung ist maßgeblich.
(3) FDM darf den Dienst weiterentwickeln, anpassen und verbessern, soweit dadurch der vertraglich geschuldete Hauptzweck nicht wesentlich eingeschränkt wird.
3. Vertragsabschluss und Registrierung
(1) Für die Nutzung ist die Registrierung eines Kontos erforderlich, mit einer E-Mail-Adresse, die durch einen Bestätigungscode bestätigt wird, oder über die Anmeldung mit Microsoft. Mit der Registrierung akzeptiert die Kund:in diese Nutzungsbedingungen einschließlich des AV-Vertrags; damit kommt der Vertrag über die Testphase zustande.
(2) Die Kund:in versichert, dass die angegebenen Daten wahr, vollständig und aktuell sind, und hält sie während der Vertragslaufzeit aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; jede Person nutzt ein eigenes Benutzerkonto. Die Kund:in trägt die Folgen eines Missbrauchs ihrer Konten, soweit sie diesen zu vertreten hat.
(3) Weitere Personen lädt die Kund:in selbst ein und vergibt ihnen Rollen und Rechte. Für das Handeln ihrer Benutzer im Dienst ist die Kund:in verantwortlich.
4. Unternehmenskonto und Domain-Bindung
(1) Jedes Unternehmen hat in kiato ein Unternehmenskonto (Mandant). Bei der Registrierung wird es an die Domain der bestätigten Registrierungsadresse gebunden (z. B. „beispiel.at“ bei „office@beispiel.at“). Bei Adressen allgemeiner E-Mail-Anbieter (z. B. Gmail, GMX, Outlook.com) wird es stattdessen an diese eine Adresse gebunden.
(2) Alle Benutzer und alle angebundenen Postfächer des Unternehmenskontos müssen Adressen unter dieser Domain bzw. diese Adresse verwenden.
(3) Die Bindung kann nur durch kiato geändert werden. Eine Änderung der Domain, die Freischaltung weiterer Domains oder das Umhängen auf ein anderes Unternehmenskonto nimmt FDM auf Anfrage an office@fdm-software.at vor, wenn die Berechtigung an der Domain bzw. Adresse nachgewiesen ist.
(4) Weist die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Domain berechtigt nach, dass ein Unternehmenskonto ohne ihre bzw. seine Berechtigung an diese Domain gebunden wurde, darf FDM die Bindung lösen bzw. auf das berechtigte Unternehmen umhängen. Nach der Löschung eines Unternehmenskontos ist die Domain bzw. Adresse wieder frei.
5. Testphase
(1) Nach der Registrierung kann die Kund:in kiato 14 Tage kostenlos mit allen Funktionen testen, ohne Angabe einer Kreditkarte.
(2) Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Nach ihrem Ablauf pausiert die Verarbeitung durch die KI; neue Mails werden weiter eingelesen, aber nicht mehr verarbeitet. Die Daten bleiben erhalten, damit die Kund:in mit einem Abo ohne Neueinrichtung weitermachen kann. Schließt sie kein Abo ab, löscht FDM das Testkonto samt Daten auf Aufforderung der Kund:in (Textform an office@fdm-software.at); Punkt 9 gilt für Testkonten ohne Abo nicht.
(3) Bei Missbrauch der Testphase, insbesondere bei wiederholten Registrierungen zur Umgehung der Testphase oder des Kontingents, darf FDM den Zugang ohne Vorankündigung sperren.
6. Preise, Kontingent und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses unter kiato.at/preise angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich pro Unternehmen und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Tarif enthält ein Kontingent an verarbeiteten Mails je Monat; es gilt je Monat, auch im Jahresplan. Eine Mail zählt, sobald kiato einen Ablauf darauf ausführt, einschließlich erneuter Durchläufe, Neuerstellungen und Testläufe. Ist das Kontingent erreicht, pausiert die Verarbeitung bis zum nächsten Zeitraum; Einzelheiten zum Nachholen stehen auf der Preisseite. Zusätzlich gilt ein Tageslimit nach Fair Use, um eine unverhältnismäßige Belastung des Dienstes zu verhindern; ist es erreicht, werden neue E-Mails weiter abgerufen und ab dem nächsten Tag verarbeitet; auch die übrigen KI-Funktionen stehen erst ab dem nächsten Tag wieder zur Verfügung.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den gewählten Zeitraum (Monat oder Jahr). Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; Rechnungen und Belege stellt Stripe im Auftrag von FDM aus. Zahlungsdaten verwaltet die Kund:in in der Anwendung unter Einstellungen → Abrechnung.
(4) Die Preise sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder einem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. FDM kann die Preise einmal je Kalenderjahr im Ausmaß der Indexveränderung seit der letzten Anpassung (bzw. seit Vertragsabschluss) anpassen. Die Anpassung kündigt FDM mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an; die Kund:in kann den Vertrag bis dahin zum Wirksamwerden der Anpassung kostenfrei kündigen, worauf FDM in der Ankündigung hinweist. Im Jahresplan bleibt der Preis für das bezahlte Jahr fest; eine Anpassung gilt frühestens ab der nächsten Verlängerung. Darüber hinausgehende Preiserhöhungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:in wirksam.
(5) Bei Zahlungsverzug schuldet die Kund:in Verzugszinsen nach § 456 UGB; § 458 UGB bleibt unberührt. FDM darf den Zugang nach Maßgabe von Punkt 8 sperren.
7. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Monatsplan läuft jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird. Der Jahresplan läuft ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr; er kann jederzeit zum Ende des bezahlten Jahres gekündigt werden. Eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Zeiträume erfolgt nicht, soweit diese Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmen.
(2) Die Kündigung erfolgt in der Anwendung unter Einstellungen → Abrechnung oder per E-Mail an office@fdm-software.at. Bis zum Ende der Laufzeit kann die Kündigung in der Anwendung zurückgenommen werden.
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Sperre und Kündigung durch FDM
(1) Schlägt eine Zahlung fehl, informiert der Zahlungsdienstleister die Kund:in und versucht den Einzug erneut. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen aus, darf FDM die Verarbeitung bzw. den Zugang sperren; auf die drohende Sperre weist FDM in der Mahnung hin. Endet das Abo deshalb, gilt Punkt 9.
(2) FDM darf den Zugang ganz oder teilweise sperren, insbesondere automatische Aktionen anhalten, wenn
- a) der Dienst missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt wird, insbesondere für den Versand unerwünschter Werbung (Spam) über automatisch versendete Mails;
- b) die Sicherheit des Dienstes, anderer Kund:innen oder Dritter gefährdet ist, etwa bei einem kompromittierten Konto oder Postfach;
- c) die Kund:in wesentlich gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
FDM informiert die Kund:in über die Sperre und ihren Grund, soweit dies die Abwehr der Gefahr nicht gefährdet, und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Während einer Sperre bleiben die Daten der Kund:in erhalten.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen darf FDM den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
9. Ende des Vertrags: Export und Löschung
(1) Nach dem Vertragsende bleiben die Daten der Kund:in noch 30 Tage erhalten; FDM informiert darüber per E-Mail und erinnert sieben Tage vor der Löschung erneut. In dieser Zeit kann die Kund:in ihre Rechnungen und Belege (Excel, ZIP, DATEV, CSV) und ihre Listen exportieren. Danach werden die Daten endgültig gelöscht. Schließt die Kund:in vorher wieder ein Abo ab, bleiben die Daten erhalten.
(2) Mails bleiben im Postfach der Kund:in; kiato löscht dort nichts, was die Kund:in nicht selbst über einen Ablauf veranlasst hat. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Belege erfüllt die Kund:in selbst. Einzelheiten zu Rückgabe und Löschung regelt der AV-Vertrag.
10. Pflichten der Kund:in
(1) Die Kund:in verpflichtet sich,
- a) nur Postfächer, Kalender und Konten anzubinden, zu deren Nutzung sie berechtigt ist;
- b) für die Verarbeitung der Inhalte dieser Postfächer, einschließlich personenbezogener Daten von Korrespondenzpartnern und gegebenenfalls besonderer Kategorien personenbezogener Daten, eine Rechtsgrundlage zu haben, die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren und die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu prüfen;
- c) Postfächer von Mitarbeitenden, insbesondere persönliche Postfächer, nur mit Wissen der jeweiligen Person anzubinden und eine gegebenenfalls erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung des Betriebsrats (insbesondere §§ 96, 96a ArbVG) einzuholen;
- d) Abläufe, Autonomiestufen, Grenzen und Rechte so einzurichten, dass sie zu ihren Aufgaben und Risiken passen, und Vorschläge vor der Freigabe auf Richtigkeit zu prüfen;
- e) keine Inhalte in den Dienst einzugeben oder über ihn zu versenden, die gegen Gesetze, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen;
- f) den Dienst nicht mit missbräuchlichen oder automatisierten Anfragen zu belasten und keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen;
- g) ihre Benutzer anzuweisen, diese Pflichten einzuhalten, und Zugänge ausgeschiedener Personen unverzüglich zu entfernen.
(2) Die Kund:in hält FDM schad- und klaglos, soweit Dritte oder Behörden FDM wegen Inhalten, die die Kund:in über den Dienst verarbeitet oder versendet, wegen des Versands unerwünschter Werbung oder wegen der Anbindung von Postfächern, Kalendern oder Zielen ohne Berechtigung in Anspruch nehmen, sofern die Kund:in dies zu vertreten hat. FDM informiert die Kund:in unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und gibt ihr, soweit rechtlich zulässig, Gelegenheit zur Abwehr.
11. Angebundene Dienste und eigene Ziele der Kund:in
(1) Postfächer und Kalender bei Microsoft, Google oder anderen Anbietern sowie IMAP-/SMTP-Server bindet die Kund:in auf Grundlage ihrer eigenen Verträge mit diesen Anbietern an. Für deren Leistungen und Bedingungen ist FDM nicht verantwortlich.
(2) Richtet die Kund:in eigene Ziele ein, etwa Webhooks, HTTP-Schnittstellen und Datenquellen (auch per OpenAPI- oder MCP-Anbindung), den Versand von Belege-Exporten an ihre Steuerberatung oder den Import von Inhalten ihrer Website, übermittelt kiato Daten dorthin bzw. ruft Daten von dort ab, wie von der Kund:in eingerichtet. Die Kund:in ist dafür verantwortlich, dass sie zur Nutzung dieser Ziele berechtigt ist und die Übermittlung zulässig ist. Zugangsdaten zu solchen Zielen speichert FDM verschlüsselt.
12. KI-Ergebnisse, automatische Aktionen und KI-Verordnung
(1) kiato nutzt KI-Modelle, um Mails zu verstehen, Daten auszulesen und Antworten zu entwerfen. KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein, etwa falsch ausgelesene Beträge, falsch eingeordnete Mails oder unzutreffende Aussagen in Entwürfen. FDM übernimmt keine Gewähr dafür, dass Entwürfe, Auswertungen, Zuordnungen und ausgelesene Daten richtig, vollständig oder für den konkreten Zweck geeignet sind. Die Kund:in prüft Ergebnisse vor ihrer weiteren Verwendung.
(2) Manche Aktionen lassen sich nach ihrer Ausführung nicht rückgängig machen, insbesondere das Senden und Weiterleiten von Mails, der Aufruf von Webhooks sowie Einladungen und Erinnerungen an Dritte. Senden und Weiterleiten laufen nie standardmäßig automatisch, und in den ersten sieben Tagen läuft grundsätzlich nichts Unumkehrbares automatisch. Bei niedriger Erkennungs-Sicherheit legt kiato solche Schritte auch dann zur Freigabe vor, wenn sie auf „automatisch“ stehen. Freigegebene Antworten gehen mit einer kurzen Rückholfrist hinaus; die Rückholfrist ersetzt nicht die inhaltliche Prüfung vor der Freigabe. Für Mails und Aktionen, die eine berechtigte Person der Kund:in freigibt, ist die Kund:in inhaltlich verantwortlich. Schaltet die Kund:in einen Schritt auf „automatisch“ oder richtet sie automatische Erinnerungen ein, führt kiato diese Aktionen ohne Prüfung durch einen Menschen im Einzelfall aus; für den Einsatz dieser Einstellung und die versendeten Inhalte ist die Kund:in verantwortlich.
(3) Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist FDM Anbieterin von kiato und die Kund:in Betreiberin. Mails, die kiato ohne Freigabe durch einen Menschen im Einzelfall automatisch versendet, beginnen stets mit einem gut erkennbaren Hinweis im Klartext, dass die Mail von einem KI-System erstellt und automatisch versendet wurde. Dieser Hinweis ist immer aktiv und kann von der Kund:in nicht abgeschaltet, entfernt oder verändert werden. Zusätzlich versieht FDM von kiato erzeugte Mails mit einer technischen Kennzeichnung in den Metadaten. Diese Pflichten erfüllt FDM als Anbieterin selbst. Eigene Pflichten der Kund:in als Betreiberin, etwa wenn sie mit kiato erzeugte Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung), bleiben unberührt.
(4) Beide Seiten ergreifen in ihrem Bereich Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von kiato befasst sind (Art. 4 KI-Verordnung). FDM stellt dazu Hilfetexte und Hinweise in der Anwendung bereit.
(5) Die KI-Verarbeitung erfolgt über Amazon Web Services (Amazon Bedrock) und/oder Google Cloud (Vertex AI), ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union. FDM kann zwischen diesen Anbietern wechseln oder beide nebeneinander einsetzen; Einzelheiten stehen in Anlage 2 des AV-Vertrags. FDM setzt nur Anbieter ein, die vertraglich zusagen, Kundendaten nicht für das Training ihrer Modelle zu verwenden. FDM selbst trainiert keine KI-Modelle mit Kundendaten.
13. Keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung; Berufsgeheimnis
(1) kiato erbringt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung und ersetzt keine fachliche Prüfung. Entwürfe und Auswertungen, die solche Fragen berühren, sind Arbeitshilfen; die fachliche Verantwortung für Inhalte, die die Kund:in versendet oder verwendet, liegt bei der Kund:in.
(2) Unterliegt die Kund:in einer gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (etwa als Rechtsanwält:in, Notar:in, Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in, Ärzt:in oder in einem anderen Gesundheitsberuf), prüft sie vor der Anbindung eines Postfachs selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen ihr Berufsrecht den Einsatz eines externen Dienstleisters und von KI-Systemen zulässt, und trifft die danach erforderlichen Vorkehrungen. FDM wahrt die Verschwiegenheit nach dem AV-Vertrag (Ziffer 7.2) und stellt auf Anfrage die für diese Prüfung erforderlichen Informationen bereit. FDM sagt nicht zu, dass der Dienst für eine bestimmte berufsrechtliche Verwendung geeignet ist.
14. Haftung
(1) FDM haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FDM nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf, und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftung ist insgesamt mit den Entgelten begrenzt, die die Kund:in in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich an FDM bezahlt hat. Entgangener Gewinn und mittelbare Schäden werden außer in den Fällen des Absatzes 1 nicht ersetzt.
(3) Schadenersatzansprüche gegen FDM verjähren, außer in den Fällen des Absatzes 1, in zwei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
(4) Soweit die Haftung von FDM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeitenden, Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen. Ein Mitverschulden der Kund:in, insbesondere bei freigegebenen oder von ihr automatisch zugelassenen Aktionen (Punkt 12 Abs. 2), ist zu berücksichtigen.
15. Verfügbarkeit
FDM bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Ein ununterbrochener oder fehlerfreier Betrieb wird nicht zugesagt, insbesondere wegen angekündigter Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder Störungen und Begrenzungen von Diensten, die die Kund:in selbst anbindet, etwa der Schnittstellen von Microsoft 365 (z. B. Drosselung durch Microsoft) und Google oder der IMAP-/SMTP-Server der Kund:in. Störungen bei den von FDM eingesetzten Dienstleistern (etwa KI-, Hosting-, Datenbank- und E-Mail-Versanddienste) gelten nicht als höhere Gewalt; für sie steht FDM nach Punkt 14 ein. Ein verbindliches Service-Level gilt nur, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
16. Nutzungsrechte
(1) Die Kund:in erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Dienst bestimmungsgemäß für ihr Unternehmen zu nutzen.
(2) An ihren Daten und an den mit dem Dienst erzeugten Inhalten behält die Kund:in sämtliche Rechte. FDM verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erbringung des Dienstes nach Maßgabe des AV-Vertrags.
(3) FDM darf anonymisierte und zusammengefasste Kennzahlen zur Nutzung des Dienstes (etwa Anzahl verarbeiteter Mails, Verbrauch und Kosten der KI, Fehlerquoten) für Betrieb, Abrechnung, Kostenschutz und Verbesserung des Dienstes verwenden. Diese Kennzahlen lassen keinen Rückschluss auf Inhalte oder betroffene Personen zu.
(4) Es ist untersagt, den Dienst für den Versand unerwünschter Werbung oder von Massenmails zu nutzen (insbesondere entgegen § 174 TKG 2021), ihn zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, ihn weiterzuverkaufen, als White-Label anzubieten oder Dritten zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit FDM personenbezogene Daten im Auftrag der Kund:in verarbeitet, insbesondere Inhalte der angebundenen Postfächer und Kalender und alles, was die Kund:in mit kiato verarbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und wird mit der Registrierung abgeschlossen. Bei Widersprüchen geht der AV-Vertrag in allen Fragen des Datenschutzes diesen Nutzungsbedingungen vor. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter, ihre Standorte und die Grundlagen für Übermittlungen in Drittländer stehen in Anlage 2 des AV-Vertrags.
(2) Für Daten, die FDM als eigene Verantwortliche verarbeitet (etwa Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung.
(3) FDM versendet an die Kund:in Service-Mails, die für Vertrag und Betrieb erforderlich sind (etwa Bestätigungscodes, Einladungen, Hinweise zu Kontingent, Testphase, Abo und Löschung), aber keine Werbung.
18. Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) FDM darf diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheit, technische Änderungen des Dienstes oder seiner Dienstleister) erforderlich ist und die Kund:in dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Preise und Hauptleistungspflichten sind davon ausgenommen; für Preise gilt Punkt 6 Abs. 4, im Übrigen bedürfen Änderungen der Preise oder Hauptleistungen der ausdrücklichen Zustimmung der Kund:in. Für Änderungen des AV-Vertrags gelten dessen Regeln.
(2) Änderungen werden der Kund:in mindestens acht Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail unter Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen angekündigt. Widerspricht die Kund:in nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen weist FDM in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht die Kund:in, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kostenfrei kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet.
19. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien; zuständig ist das in Wien sachlich zuständige Gericht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.